JuWa: Die Genfer Konventionen und die Kenn- und Schutzzeichen des Roten Kreuzes
Diese Woche beschäftigten sich die Teilnehmenden der JuWa (Jugend-Wasserwacht-Ausbildung) mit, leider immer noch, sehr aktuellen Themen.
Diese Woche beschäftigten sich die Teilnehmenden der JuWa (Jugend-Wasserwacht-Ausbildung) mit, leider immer noch, sehr aktuellen Themen. Was würdet ihr mitnehmen auf eine Flucht wenn ihr nur 5 Minuten Zeit habt zum Packen und nicht wisst ob und wann ihr wieder nach Hause kommen könnt? So startete die Unterrichtseinheit.
Was für Auswirkungen haben kriegerische Auseinandersetzungen für die Menschen, die dort leben aber auch für die Helfer, die vor Ort sind oder dorthin kommen? Die Genfer Konventionen, eines der wichtigsten Regelwerke in kriegerischen Konflikten, schützen die Menschen in solchen Situationen. 196 Staaten der Welt sind Teil der Genferabkommen und stellen somit das Kernstück des humanitären Völkerrechts dar. Um Sanitätseinheiten, -personal und -transporte vor Angriffen zu schützen werden Schutzzeichen verwendet. Das Symbol des Roten Kreuzes bzw. Roten Halbmonds darf zu Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte und durch als solche anerkannte Zivilkrankenhäuser und zivile Sanitätseinheiten verwendet werden. Zu Kennzeichnungszwecken können diese Symbole – in kleinerer Form – durch alle Komponenten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung jederzeit verwendet werden. Ins Leben gerufen wurde dies alles durch unseren Rot Kreuz Gründer, Henry Dunant.
Alle Teilnehmenden haben viel gelernt und freuen sich schon auf den nächsten Termin.
Du möchtest auch bei uns mitmachen? Dann komm in eine unserer Gemeinschaften! (Infos unter: https://www.kvebersberg.brk.de/angebote/engagement/ehrenamt) - Wir freuen uns auf Dich!